Von über 200 Kandidierende im Bezirk Baden werden drei (alle FDP) vom Hauseigentümerverband (HEV) Aargau als Stimme für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer empfohlen. Ich bin froh, einer von ihnen zu sein.
Aus meiner Sicht ist der Eigenmietwert für Hausbesitzer ein steuerlicher Sonderling und gehört klar abgeschafft. Solange es ihn noch per Bundesrecht gibt, sollte der Kanton die Belastung auf ein Minimum reduzieren. Und Schottergärten muss man nicht verbieten. Haus- und Grundbesitzer nehmen Nachhaltigkeit bereits sehr ernst, dazu braucht es keinen neuen Bürokratieapparat.
Der HEV hat mir Fragen zu meinen Einstellungen zu Abschaffung und Anhebung vom Eigenmietwert und einem Schottergartenverbot gestellt. Hier sind meine Antworten für Interessierte nachzulesen.
Sind Sie für die Abschaffung des Eigenmietwertes und unterstützen Sie die Forderungen des HEV Schweiz im Rahmen des eidgenössischen parlamentarischen Prozesses
- Ja. Der Eigenmietwert ist ein steuerlicher Sonderling, der abgeschafft gehört, sowohl für bewohntes Eigentum als auch mittelfristig für Zweitliegenschaften.
- Bereits der Ursprung des Eigenmietwerts als «Krisenabgabe» 1934 per Notrecht eingeführt zeigt, dass es sich hier um eine Sonderheit zu tun hat, die eigentlich in der Steuersystematik unseres Landes keinen Platz haben sollte. Sogar sonst so staatsgläubige Länder wie Frankreich oder Deutschland kennen dieses Instrument nicht.
- Der Verbrauch des eigenen Eigentums wird sonst auch nicht besteuert – wir besteuern auch nicht das Fahren eines eigenen Autos über einen separaten «Eigenfahrwert».
- Zudem ist es ungerecht, Menschen ein fiktives Einkommen anzurechnen, welches nicht an ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt ist. Zum Beispiel, wenn sie ihr Haus abbezahlt haben und von der Rente leben, nach wie vor zusätzlich über den Eigenmietwert zusätzlich besteuert werden.
- Die Besteuerung davon wie das Vermögen verwende ist zudem ein Eingriff in die Freiheit des Vermögens. Das Vermögen von Hausbesitzer und der Wert eines Hauses wird bereits im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer berücksichtigt.
- Ein Schuldzinsabzug hingegen sollte möglich bleiben. Die Förderung von Wohneigentum in der Schweiz dient der Stärkung von Eigenverantwortung in der Gesellschaft.
Wie beurteilen Sie die durch den Grossen Rat beschlossene Anhebung des Eigenmietwertes im Kanton Aargau auf 62 Prozent des Marktmietwertes? Sind die Steuer-Mehreinnahmen sowohl auf Gemeinde-, als auch auf Kantonsebene vollumfänglich zu kompensieren, sei es beim Vermögenssteuertarif als auch bei den Einkommenssteuern?
- Der «vorauseilende Gehorsam» von Ratsmehrheit und Regierungsrat ist nicht im Sinne des Kantons oder seiner Bevölkerung.
- Zwar muss der Aargau als Kanton den vorgegebenen Rechtsrahmen des Bundes einhalten, es gibt aber keinen Grund darüber hinaus zu gehen. Die unnötige Anhebung des Eigenmietwertes über das vom Bund angegebene Minimum von 60 Prozent belastet u.a. junge Familien, die sich eben erst Wohneigentum erworben haben oder Rentner in der eigenen Immobilie, die kein Erwerbseinkommen haben, die aber nun höher besteuert werden.
- Gerade mit Blick darauf, dass der Eigenmietwert ohnehin abgeschafft gehört und hierzu eine politische Diskussion im Gange ist, sollte man ihn auch nicht als Instrument für Mehreinnahmen nutzen, an die sich dann der spendierfreudige Staatsapparat allzu schnell zu gewöhnen neigt. Deshalb macht es Sinn, die entsprechenden Mehreinnahmen an anderer Stelle der Bevölkerung wieder zurück zu geben, z.B. über den Vermögenssteuertarif und bei den Einkommen.
Wie stehen Sie zum geforderten Verbot von Schottergärten im Kanton Aargau?
- Ein Verbot von Schottergärten wäre ein Eingriff in die Eigentumsrechte von Grundbesitzern, der nur zu mehr Bürokratie führt, Verwaltungsressourcen bindet, die Bevölkerung frustriert und uns kein bisschen weiter bringt bei den wirklichen Herausforderungen nachhaltiger Entwicklung und des Klimawandels.
- Viele Haus- und Grundbesitzer nehmen das Thema Nachhaltigkeit aus eigener Initiative heraus ernst, investieren auf eigene Faust in Solaranlagen, Wärmepumpen oder Gärten, die der Biodiversität dienen. Wenn die Sommer heisser werden, merken die meisten Hausbesitzer ohnehin aus gesundem Menschenverstand, dass sie vielleicht etwas mehr Grün im Garten wollen, dazu braucht es keinen Bürokratieapparat.
- Die Nachhaltigkeits- und Klimapolitik des Kantons Aargau sollte sich darauf konzentrieren, der Bevölkerung vor im Kanton einen unkomplizierten und unbürokratischen Rahmen zu geben, in dem sie selber entsprechend nachhaltig leben können, gute Standortbedingungen für Unternehmen, die neue Technologien als Antworten auf den Klimawandel entwickeln und dort vorausschauende Massnahmen zu treffen, welche die Folgen des Klimawandels auf die Bevölkerung mildern.
- Wenn der Kanton dort, wo er selber Flächen und Immobilien besitzt, diese biodivers gestalten und bewirtschaften möchte, dann kann und soll er das tun, aber nicht jeden privaten Haushalt Vorschriften über die Gartengestaltung vorgeben.